Ihr Weg zu unserer Hilfe
Die Grundlage für die Gewährung von erzieherischen Hilfen ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) im 8. Sozialgesetzbuch.
Der Weg zur Hilfe führt in der Regel über das zuständige Jugendamt, Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD).
Im Hilfeplanverfahren, das Ihr Ansprechpartner im Jugendamt mit Ihnen / den Sorgeberechtigten, den betroffenen Kindern oder Jugendlichen und gegebenenfalls weiteren Fachkräften durchführt,
wird geprüft, ob und welche Hilfe notwendig und geeignet ist.
Hier werden auch weitere Vereinbarungen getroffen: Ziele der Hilfe, Dauer, Umfang, Ausgestaltung etc..
Sprechen Sie Ihre zuständige Mitarbeiterin, Ihren zuständigen Mitarbeiter im Jugendamt an. Sie/er kann mit Ihnen besprechen, ob und welches Angebot von LOGO für Ihre Anliegen notwendig und geeignet ist.
Wenn Sie Fragen zu unseren Hilfen haben, rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns.
Wir stehen Ihnen auch gerne persönlich zur Verfügung.