Rahmen, Finanzierung, Standorte
Alle Jugendhilfemaßnahmen der LOGO gGmbH werden auf der Grundlage des SGB VIII - Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen - gemäß §§ 27 ff im Rahmen der Hilfeplanung (§ 36 SGB VIII) vom örtlichen Jugendamt eingesetzt.
Die Vereinbarungen zwischen der Stadt Köln und der LOGO gGmbH nach §§ 8a und 72a SGB VIII sind zentraler Bestandteil der Leistungserbringung.
Dauer und Umfang der Hilfe orientieren sich am jeweiligen Bedarf. Die Kosten für eine Maßnahme werden nach den vereinbarten Fachleistungsstunden und anhand individueller Leistungsnachweise mit dem Auftrag gebenden Jugendamt monatlich abgerechnet. Grundlage der Kosten pro Fachleistungsstunde ist die geltende Leistungsvereinbarung mit dem Jugendamt der Stadt Köln.
Unsere Standorte in Köln-Neuehrenfeld, in Köln-Ostheim und im Familienhaus „Hermann-Hesse-Pänz“, Neubrück verfügen über Mitarbeiterbüros sowie Beratungs- und Gruppenräume.
Zur internen Dokumentation und elektronischen Kommunikation steht modernste Netzwerktechnik zur Verfügung.